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Für jede Immobilie gibt es ein Grundbuchblatt, das TAPU, das über den jeweils letzten Rechtstitel einer Immobilie Auskunft gibt. Ausländische Immobilienkäufer erhalten vom türkischen Staat die volle Sicherheit des erworbenen Eigentums.
Wie in Europa üblich, wird auch in der Türkei der Grundbesitz staatlich, durch eine Grundbucheintragung auf den Namen des Käufers erfasst.
Das örtliche Grundbuchamt überprüft über die zentrale Behörde in Izmir, ob das entsprechende Objekt an einen Ausländer übertragen werden darf.
Sobald dieser Bescheid beim Grundbuchamt vorliegt geht es weiter...
Käufer und Verkäufer (bzw. der ausgewiesene Bevollmächtigte) treffen sich gemeinsam direkt auf dem örtlichen Grundbuchamt (Tapu Dairesi).
Dort geben beide ihre Geschäftsabsicht zu Protokoll, hierbei muss ein staatlich vereidigter Dolmetscher für die Sprache des Käufers anwesend sein, sofern der Käufer nicht türkischer Staatsbürger ist bzw. die türkische Sprache nicht beherrscht.
Danach wird das Tapu, der Eigentumsausweis aus dem Grundbuch an den Käufer bzw. dessen Bevollmächtigten ausgehändigt.
Foto: Tapu - Grundbuchblatt
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